Krankenkassen - Abrechnung
Ich bin anerkannte Therapeutin EMR / ASCA. Was bedeutet das für
Sie?
Sie können - je nach Krankenkasse - mit oder ohne ärztliche
Verordnung über Ihre Zusatzversicherung (Komplementär-, resp.
Alternativmedizinversicherung), die Therapiekosten abrechnen.
EMR Erfahrungsmedizinisches Register
ASCA Stiftung
zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin