Krankenkassen - Abrechnung

Ich bin anerkannte Therapeutin EMR / ASCA. Was bedeutet das für Sie?
Sie können - je nach Krankenkasse - mit oder ohne ärztliche Verordnung über Ihre Zusatzversicherung (Komplementär-, resp. Alternativmedizinversicherung), die Therapiekosten abrechnen.

EMR    Erfahrungsmedizinisches Register
ASCA  Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin

 

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